Sachverständiger zur Abnahme von Sachkunde – und Verhaltensprüfungen

Aktuelles

Aus der Hundeschule

2014-05-30 08:00

Sachverständiger zur Abnahme von Sachkunde – und Verhaltensprüfungen

Das Land NRW hat Dirk Fröhlich mit Wirkung zum 30.05.2014 als Sachverständigen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen für große Hunde nach § 11 Abs. 3 LHundG NRW und für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 3 LHund anerkannt. Dirk Fröhlich ist außerdem berechtigt, Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 Abs. 1 LHundG NRW durchzuführen.

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Hunde verstehen lernen
Dirk Fröhlich
Am Kattenturm 1
45219 Essen

Anerkannter Sachverständiger

Anerkennung zur Abnahme und Durchführung von Verhaltensprüfungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (nach § 4 Abs. 1 DVO LHundG NRW i. V. m. § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW) sowie Anerkennung zur Erteilung von Sachkundenachweisen (nach § 1 Abs. 4 DVO LHundG NRW i. V. m. § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW). Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

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