Das Land NRW hat Dirk Fröhlich mit Wirkung zum 30.05.2014 als Sachverständigen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen für große Hunde nach § 11 Abs. 3 LHundG NRW und für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 3 LHund anerkannt.
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