AGB - Hunde verstehen lernen - Hundeschule Essen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule "Hunde verstehen lernen"

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) von „Hunde verstehen lernen“. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Hundeschule „Hunde verstehen lernen“ und den natürlichen und juristischen Personen, welche die Angebote der „Hunde verstehen lernen“ nutzen.
Sie sind dazu berechtigt, diese AGB im Verlauf Ihrer Anmeldung zu den Angeboten der Hundeschule „Hunde verstehen lernen“ elektronisch zu speichern und/oder sie für Ihre persönlichen Unterlagen auszudrucken. Auf Ihre Anforderung per E-Mail, senden wir Ihnen auch gern unsere AGB in Form eines PDF-Dokumentes zu.

 

§1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Einzelstunden, Vorträge, Gruppenstunden, Kurse, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter. Es besteht die Möglichkeit sich vor Vertragsbeginn über Ausstattung, Inhalte, und Abläufe kostenlos zu informieren. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der aktiven Mitarbeit des Hundehalters ab.

 

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Diese muß bei Aufforderung vorgelegt werden. Welpen müssen zudem die erste Grundimmunisierung erhalten haben und gechippt sein, um an den Gruppenstunden teilnehmen zu können. Den Impfass bitte zur ersten Stunde mitbringen.

 

§ 3 Leistungserbringung
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung.

Aktuelle Veränderungen oder Erkenntnisse bezüglich der Veranstaltung können durch den Veranstalter in die Veranstaltung integriert werden und die Inhalte der Veranstaltung verändern. Der Teilnehmer erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis. Beanstandungen bezüglich der Veranstaltung sind unmittelbar nach bekannt werden durch den Teilnehmer an der Veranstalter zu melden. Erfolgt diese Meldung nicht unmittelbar, verfällt der Anspruch auf Geltendmachung.

 

§4 Vertrag / Anmeldung
4.1 Die Anmeldung kann schriftlich (per Post, E-Mail), persönlich oder telefonisch erfolgen.

 

§5 Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung ist die Zahlung der Gebühr fällig. Die Zahlung erfolgt bar bei der gebuchten Veranstaltung, oder mit dem Kauf einer Mehrfachkarte.

5.1 Die Mehrfachkarten sind nicht übertragbar.

 

§6 Rücktritt
6.1 Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer werden keine Kursgebühren erstattet. Ortswechsel behält sich „Hunde verstehen lernen“ vor. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Das Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt.

6.2 Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Einzelunterrichts muss mindestens 24 Stunden vorher durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe angerechnet.

6.3 Der Veranstalter hat das Recht ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Gründe höherer Gewalt dies erforderlich machen, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält oder seine Anwesenheit Dritte gefährdet.

Der Veranstalter hat weiterhin das Recht bis zu zwei Tagen vor Veranstaltungsbeginn den Termin der Veranstaltung zu verschieben, wenn der oder die Referent/in zum Veranstaltungstermin verhindert ist.

Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn, in schriftlicher Form von dem Vertrag zurücktreten. Für diesen Rücktritt werden nachfolgende Stornokosten fällig:

ab 3 Tage vorher erfolgt keine Rückerstattung, die volle Gebühr ist fällig,

ab 10 Tage vorher: 50 % der Veranstaltungsgebühr ist fällig,

ab 3 Wochen vorher: 15 % der Veranstaltungsgebühr ist fällig.

 

§7 Haftung
7.1 „Hunde verstehen lernen“ übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.

7.2 Der/die Teilnehmer/in haftet für die von sich und seinem/ihrem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte (Kunden) Hunde.

7.3 Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Teilnehmer/in von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

7.4 Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunden und der Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.

7.5 Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

 

§8 Veranstalter
Als Veranstalter tritt „Hunde verstehen lernen“auf.

 

§9 Dokumentation
„Hunde verstehen lernen“ behält sich vor, Unterrichtseinheiten, sonstige Betreuungstermine und Veranstaltungen der Hundeschule in Bild und/oder Ton mitzuschneiden. Mit der Veröffentlichung dieser Fotos bzw. Videos auf der Homepage der Hundeschule bzw. mit der anderweitigen Nutzung (z.B. Werbung) durch die Hundeschule ist der Teilnehmer einverstanden.

 

§10 Verjährung von Ansprüche
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§11 Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

 

§12 Gerichtsstand
Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag das Amtsgericht das dem Sitz der Hundeschule am nächsten ist.

 

§13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

Trainingsgelände

Hunde verstehen lernen
Dirk Fröhlich
Am Kattenturm 1
45219 Essen

Anerkannter Sachverständiger

Anerkennung zur Abnahme und Durchführung von Verhaltensprüfungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (nach § 4 Abs. 1 DVO LHundG NRW i. V. m. § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW) sowie Anerkennung zur Erteilung von Sachkundenachweisen (nach § 1 Abs. 4 DVO LHundG NRW i. V. m. § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW). Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

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